Wahlarztrezepte

… müssen für eine Kostenübernahme durch die KK und damit Sie die Medikamente gegen Rezeptgebühr erhalten können, vorher erst durch die dafür zuständige Stelle bewilligt bzw. anerkannt werden.

Wir bemühen uns gerne in Ihrem Sinne, um diesen bürokratischen Weg, können aber keine Garantie für allfällige Ablehnungen Ihrer Wahlarztrezepte durch die KK übernehmen.